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Westdeutscher Zucht- und Rassehunde Verein e.V - Rund um den Hund
letzte Aktualisierung: Dienstag, 19. Januar 2010 - 23:07

Hundeverordnungen Einreisebestimmungen
Einteilung der Rassen in Gruppen Giftige Pflanzen
Hüftgelenkdysplasie Wurftagsberechner
Magendrehung Das Schwimmer-Syndrom
Tierschutz im Grundgesetz Gerichtsurteile zum Streitpunkt Hunde
Gedichte, Reime & Verse Infektionskrankheiten beim Hund
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Ausstellungsordnung des WZRV e.V. Trächtigkeitskalender
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Flöhe, Zecken,Würmer & andere Parasiten Kastration bzw. Sterilisation
Röntgenbild der Hüftgelenke des Hundes Transponder / Microchip
Das Gebiss des Hundes Patella - Luxation / Kniescheibenerkrankung
Ellenbogendysplasie Tasso e.V. Haustierregister
Progressive Retina Atrophie Einreisebestimmung Teil: 2
*** Notruftelefon für Tierschutz *** Lebershunt
EU-Heimtierpass (Heimtierausweis) Wissenswertes zum Thema Vergiftung
Anatomie des Hundes MDR1 - Defekt
Das Ohr Dermoid Sinus
Mastozytose Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Hundehaltung Aktuelles über die Tollwutimpfung
Die Leishmaniose des Hundes elektronische Kennzeichnung "Tran
Hundenamen von A - Z Neue Tollwutimpfverordnung
Entzündungen der Eichel (Balanitis/Balanoposthitis) Knickrute, Keilwirbel ect.......
Untersuchungen zur Embryogewinnung beim Hund Die Chiari - Malformation Typ 1
Systemische Lupus Erythematodes (SLE) Herpesvirusinfektion beim Hund
Zum 01.01.2003 trat das neue Landeshundegesetz - LHundG NRW - in Kraft. Ellbogendysplasie
Zum Nachdenken [b]Die Regenbogenbrücke[/b]
Deutsche Tollwutverordnung geändert GOT - Gebührenordnung für Tierärzte, gültig ab 08. Juli 2008
GOT - Gebührenordnung für Tierärzte, gültig ab 08. Juli 2008


1.) Nachbarschaftsbeschwerde

Ein Hund in der Nachbarwohnung darf gelegentlich bellen
( Amtsgericht Hamburg - Wandsbek, AZ: 716c C 114 / 90 ).
Kläfft er jedoch ohne Unterbrechung oder den ganzen Tag,
müssen Nachbarn dies nicht hinnehmen.

Das gilt auch für Wachhunde ( Oberlandesgericht Düsseldorf,
AZ: 5Ss ( OWi ) 28 / 911 ).




2.) Hund richtig beaufsichtigen

Zwei Hundehalterinnen gingen mit ihren Hunden spazieren. Die ältere kam zu Fall und trug, wie sie behauptet, schwere Verletzungen davon. Die Umstände waren strittig: Hatte die Klägerin in erster Instanz behauptet, ihr Mischlingshund sei von dem grösseren Golden Retriever angefallen worden, sagte sie später, der Golden Retriever habe einen Knochen gefunden und diesen durch Knurren verteidigt, wodurch ihr Hund flüchtete und sie umgerissen habe. Das OLG Frankfurt wies die Klage ab, da die Klägerin nicht in der Lage gewesen war, ihren Hund angemessen zu beaufsichtigen.
OLG Frankfurt, AZ.: 1 U 37/98




3.) Schmerzensgeld bei Hundebiss

Eine Schülerin wurde ohne jegliche Veranlassung von einem Rottweiler angefallen. Sie trug eine grossflächige Bisswunde am Unterarm davon. Bei der Schmerzensgeldbemessung wurde vom Gericht berücksichtigt, dass die Schülerin einen Schock davontrug. Angerechnet wurde dem Hundehalter 1000 DM gleich cá. 500 € , die er als Zahlungsauflage in dem Strafverfahren bereits an die Schülerin zu zahlen hatte. Insgesamt wurden 5000 DM sprich 2500 € Schmerzensgeld bemessen. OG Düsseldorf, AZ.: 22 U 31/96 In einem anderen FAll wurden einem im Gericht verletzten 8-jährigen Mädchen 20.000 DM /cá. 10.000 € Schmerzensgeld zugestanden. OG Celle, AZ.: 20 U 17/96




4.) Wiederholungstäter Hund

Ist ein Hund bereits in der Vergangenheit durch Aggressivität aufgefallen, so sind wegen hiermit verbundenen erhöhten Gefahren strenge Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Hundehalters zu stellen. Gegebenenfalls muss er durch Anlegen eines Maulkorbes oder sicheres Anleinen verhindern, dass das Tier Menschen anfallen und verletzen kann. Mit dieser Begründung wurde der Halter eines Bernhardiner - Mischlings wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von DM 1.200 cá. 600 € verurteilt. weil er keine Vorkehrungen getroffen hatte, dass sein Hund aus der Wohnung ins Freie gelangen konnte und dort ohne erkennbaren Anlass eine Rentnerin verletzte. Das Gericht hielt den Hundehalter grundsätzlich für verpflichtet, seinen Hund so zu überwachen, das verletzungen und Schädigungen anderer Personen verhindert werden. Da dieses Tier bereits schon einmal durch Bösartigkeit aufgefallen war, sin an die Sorgfaltspflichten des Hundehalters besonders strenge Anforderungen zu stellen, die hier verletzt wurden. OLG Karlsruhe, AZ.: 3 Ss 94/00




5.) Versicherung kündigte nicht rechtmässig

Eine Hundehalterin schloss für ihre Deutsche Schäferhündin eine Tierkrankenversicherung auf die Dauer von drei Jahen ab. Gut drei Monate nach Versicherungsbeginn musste der Hund insgesamt 26 mal zum Tierarzt. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von DM 7.698 cá. 3.850 € hat die Tierkrankenversicherung übernommem, kündigte aber nun die Versicherung auf. Dies wollte sich die Hundehalterin nich gefallen lassen und verklagte die Versicherungsgesellschaft. Das Gericht hielt die Kündigung der Versicherung für unwirksam. Weder aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen noch aus dem Versicherungsvertragsgesetz lässt sich eine vorzeitige Vertragsbeendigung herleiten. Da Tiere keine Sachen sind, sondern Lebewesen, lassen sich auf deren Krankenversicherung nicht die Grundsätze einer Sachversicherung, sondern eher der allgemeinen Krankenversicherung für Menschen anwenden. Damit muss die Versicherunggesellschaft das Vertragsende abwarten. AG Hannover, AZ.: 506 C 9694/97




6.) Bei zahlungsunwilligen Kunden darf der Tierarzt zu drastischen Mitteln greifen und das Tier als "Pfand" zurückbehalten.

Dies entschied kürzlich das Landesgericht in Mainz. Ein solches " "Pfandrecht" verstosse weder gegen das Tierschutzgesetz, noch gegen die neue gesetzliche Regelung, nach der Tiere nicht mehr als Sache, sondern als Mitgeschöpfe zu behandeln sind. Mit dem Urteilspruch hob das Landesgericht eine einstweilige Verfügung eines Amtsgerichtes auf, das einen Tierarzt zur Herausgabe eines Hundes verpflichtete. Dieser hatte das Tier einbehalten, nachdem der Hundehalter nicht in der Lage war, eine Operation zu bezahlen. Das dem Tierarzt einräumte " Zurückbehaltungsrecht" sei nur dann ausgeschlossen , wenn dem Tier hierdurch ein Leid angetan würde. (Landesgericht Mainz AZ.: 6 S 4/02)




7.) Fahrrad - Unfall mit dem Hund

Hund ausführen: Schnell loslassen

Gefährliche Tierliebe: Stürzt ein Hundehalter vom Rad, weil er sein Hund am Fahradlenker angeleint hat, so steht ihm kein Schmerzensgeld zu. Das entschied das Landesgericht Köln. Es sei zwar erlaubt, einen Hund am Fahrradlenker auszuführen. Allerdings müsse der Radler die Leine im Notfall jederzeit schnell loslassen können, so die Richter
( AZ.: 9 U 180 / 00 )




8.) Jäger erschoss Jagdhund

Eine Jägerin im Grenzgebiet Sachsen-Anhalt & Niedersachsen lies ihren Jagdhund auf die Fährte eines Wildschwein laufen. Sie drang unbeachtet in ein fremdes Jagdgebiet ein. Plötzlich halten Schüsse durch den Wald und ihr Jagdhund brach tötlich getroffen zusammen, Die Jägerin, Halter des Jagdhundes sagte später " das war eine Hinrichtung "
Für Sie ein Skandal: der niedersächsische Jäger behielt seine Lizenz - obwohl das Töten von Jagdhunden verboten ist
( § 23 BJagdG ).




9.) Verfahren wurde eingestellt

Ein Wolfshund hatte den Hausmeister und einen Freund des Showmasters gebissen, als dieser im Urlaub war. Beide klagten. Die Staatsanwaltschaft Baden - Baden stellte das Verfahren jetzt ein: Der Hausmeister habe gewusst, dass der Hund abens frei herumlief, und der Freund habe sich auf eigene Gefahr aufs Grundstück mit dem
Schild . "Vorsicht bissiger Hund" begeben.




10.) Mieter dürfen Hund haben

Das Halten eines Hundes ist trotz Verbot im Mietvertrag erlaubt, wenn alle Mitbewohner und Nachbarn einverstanden sind.
( Amtsgericht Hamburg - Bergedorf, AZ. 409 C 517 / 02 ).




11.) Zum Bellen!

Ein bekannter Sänger Erik S. verurteilt.

Schlagersänger Erik K. muss blechen! Grund: sein ständig kläffender Dackel. Eine Nachbarin führt seit Jahren einen Rechtsstreit mit dem Sänger, ein Gerichtsbeschluss hatte schon 1999 bestimmt: der Dackel darf mittags nicht bellen. Der Hund kläffte weiter, jetzt das Urteil am Amtsgericht Köln: Der Sänger muss 5000,00 € zahlen!




12.) Vierbeiner beisst Tierarzt - Halter haftet

Hundebisse von nervösen Tierarzt - Patienten sind keinesfalls als reines Berufsrisiko abzutun. Wenn der Vierbeiner beim Tierarzt während einer Behandlung zubeisst, so ist der Tierhalter unter bestimmten Umständen hierfür haftbar. So entschied zumindest das Oberlandesgericht in Hamm. Der Schmerzensgeldklage eines Tierarztes gegen einen Hundehalter wurde von dem zuständigen Richter stattgegeben Der Halter hielt sein Tier zwar während der Behandlung fest, aber offenbar nicht fest genug, um den Hund daran zu hindern, den Tierarzt in die Hand zu beissen. Das Gericht argumentierte, dass der Hundehalter dafür verantwortlich sei, seinen Hund so unter Kontrolle zu halten, dass er Dritten nicht Schaden könne.
Oberlandesgericht Hamm, AZ.: 6 U 14/02




13.) Kein " Besuchsrecht " für die Haustiere.

Der Ex - Ehegatte oder die Ex - Ehegattin hat grundsätzlich kein Umgangsrecht mit den ehemaligen Haustiere, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 10. Juni 2003. Vorausgegangen war eine Klage eines Mannes, der ein "Besuchsrecht" für die ehemals gemeinsamen Labrador - Retrieverhündinnen gefordert hatte. Der Mann argumentierte, dass die beiden Hunde für ihn und seine Ex - frau wie ein Kinderersatz gewesen seien, und daher ein ähnliches Umgangsrecht, wie es Geschiedenen bei Kindern zusteht, gewährt werden müsse. Das Gericht entschied gegen den Kläger. Die gesetzlichen Regelungen für das Umgangsrecht mit Kindern könnten nicht auf Tiere übertragen werden. Nach Ansicht der Richter würden hierdurch die Grenzen der zulässigen Auslegung des Gesetzes deutlich überschritten.
Oberlandesgericht Bamberg, AZ.: 7 UF 103/03




14.) Hundegebell

Hundegebell ab 22.00 h müssen Sie nicht hinnehmen, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund Berlin. und erklärt die Rechtslage:
Ständiges Hunde - Jaulen und Bellen halten Richter für unzumutbar
( AG Potsdam, AZ: 26 C 38 / 96 ).

Gegen ein Bellen ab und an ist aber nichts einzuwenden.




15.) Wachhund ist ein Arbeitsgerät

Ein Wachhund ist nach Ansicht des Sozialgerichts Münster für einen Bauernhof " Arbeitsgerät ", dessen " Instandhaltung ", zu den beruflichen Aufgaben des Landwirtes gehört. Wenn ein Bauer beim Füttern seines Wachhundes hinfällt und sich verletzt, kann dieser das auch als Arbeitsunfall geltend machen. Die Richter gaben damit der Klage eines Landwirts aus dem Münsterland Recht.
Sozialgericht Münster (Az.: S 13 U 16/97).




16.) Jogger müssen ausweichen

Joggern ist es zuzumuten, Hunden auszuweichen: Wenn sie sonst mit ihnen zusammenstossen, verlieren sie das Recht auf Schadenersatz, so das Oberlandesgericht Koblenz
(AZ.: 5 U 27 / 03)




Verfassungsbeschwerden gegen Kampfhundeverordnung unzulässig

Verfassungsrichter verweisen Züchter und Kampfhundehalter auf den Rechtsweg

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerden von Kampfhundehaltern und Züchtern gegen eine nordrhein-westfälische Verordnung aus formalen Gründen nicht angenommen. Eine Kammer des Ersten Senats verwies in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Beschwerdeführer auf den Rechtsweg. Es sei ihnen zumutbar, die nunmehr vorgeschriebene Erlaubnis zu beantragen und im Falle einer Ablehnung zunächst die Verwaltungsgerichte anzurufen.

Die nordrhein-westfälische Hundeverordnung war am 30. Juni erlassen worden. Sie macht das Halten bestimmter Kampfhunde von einer behördlichen Erlaubnis abhängig, verbietet die Zucht und verordnet für die Hunde einen Leinen- und Maulkorbzwang auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig.

Ein Hundeverein, der die Zucht der Hunderassen Briard und Beauceron fördert und betreut, sowie sieben Hundehalter und Züchter hatten sich mit zwei Verfassungsbeschwerden direkt gegen die Düsseldorfer Landeshundeverordnung gewandt.

Sie sehen in den Verboten und Auflagen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Weiter machten sie geltend, mit dem Maulkorbzwang gingen die charakterlichen Rassemerkmale des Briards und des Beaucerons verloren.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1329/00 und 1345/00)

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Bouffier will neues Kampfhunde-Gesetz vorlegen
Tosa Inu von Sterilisierungszwang ausgenommen
Der hessische Innenminister Volker Bouffier wird nächste Woche dem Kabinett einen neuen Entwurf für ein Kampfhunde-Gesetz vorlegen. Wie das Innenministerium in Wiesbanden am Dienstag mitteilte, werden darin nur noch drei Hunderassen -American Pittbull, American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier - als «Kampfhunde» aufgezählt. Der Tosa Inu (japanischer Mastiff) sei aus einem «redaktionellen Versehen» in einem früheren Entwurf in dieser Gruppe aufgeführt worden.

Dieser gehöre aber zu den «Hunderassen mit widerlegbarer Gefährlichkeit», sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Für Kampfhunde ist in Hessen grundsätzlich eine Erlaubnis notwendig. Es gilt ein strenger Leinen- und Maulkorbzwang, die Kennzeichnung durch einen Chip und die Sterilisierung. Dies komme einem Zuchtverbot gleich, betonte Bußer.

Weiter sind nach dem Entwurf ein Wesenstest des Hundes und eine Haftpflichtversicherung notwendig. Von den Haltern wird persönliche Zuverlässigkeit und Sachkenntnis gefordert. Für Tiere einer zweiten Gruppe, zu der zwölf Rassen gehören, muss lediglich nachgewiesen werden, dass sie keine gesteigerte Aggressivität besitzen.
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In einer dritten Gruppe werden «auffällige Hunde» zusammengefasst, die bereits gebissen haben. Hier kann im Einzelfall eine Anleinpflicht ausgesprochen und das Tragen eines Maulkorbs und eines Chips verordnet werden.

Bouffier sprach von ersten Erfolgen der bisherigen Verordnung. Deutliche Vorgaben und klare Fristen hätten dazu geführt, dass eine große Zahl von bislang nicht bekannten Hundehaltern sich jetzt gemeldet habe. In Gießen seien zum Beispiel 49 Anträge gestellt worden. Zuvor seien lediglich 16 Kampfhunde bekannt gewesen. Außerdem würden sich Hundebesitzer insgesamt verantwortungsbewusster in der Öffentlichkeit zeigen.


Bouffier will neues Kampfhunde-Gesetz vorlegen
Tosa Inu von Sterilisierungszwang ausgenommen
Der hessische Innenminister Volker Bouffier wird nächste Woche dem Kabinett einen neuen Entwurf für ein Kampfhunde-Gesetz vorlegen. Wie das Innenministerium in Wiesbanden am Dienstag mitteilte, werden darin nur noch drei Hunderassen -American Pittbull, American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier - als «Kampfhunde» aufgezählt. Der Tosa Inu (japanischer Mastiff) sei aus einem «redaktionellen Versehen» in einem früheren Entwurf in dieser Gruppe aufgeführt worden.

Dieser gehöre aber zu den «Hunderassen mit widerlegbarer Gefährlichkeit», sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Für Kampfhunde ist in Hessen grundsätzlich eine Erlaubnis notwendig. Es gilt ein strenger Leinen- und Maulkorbzwang, die Kennzeichnung durch einen Chip und die Sterilisierung. Dies komme einem Zuchtverbot gleich, betonte Bußer.

Weiter sind nach dem Entwurf ein Wesenstest des Hundes und eine Haftpflichtversicherung notwendig. Von den Haltern wird persönliche Zuverlässigkeit und Sachkenntnis gefordert. Für Tiere einer zweiten Gruppe, zu der zwölf Rassen gehören, muss lediglich nachgewiesen werden, dass sie keine gesteigerte Aggressivität besitzen.

In einer dritten Gruppe werden «auffällige Hunde» zusammengefasst, die bereits gebissen haben. Hier kann im Einzelfall eine Anleinpflicht ausgesprochen und das Tragen eines Maulkorbs und eines Chips verordnet werden.

Bouffier sprach von ersten Erfolgen der bisherigen Verordnung. Deutliche Vorgaben und klare Fristen hätten dazu geführt, dass eine große Zahl von bislang nicht bekannten Hundehaltern sich jetzt gemeldet habe. In Gießen seien zum Beispiel 49 Anträge gestellt worden. Zuvor seien lediglich 16 Kampfhunde bekannt gewesen. Außerdem würden sich Hundebesitzer insgesamt verantwortungsbewusster in der Öffentlichkeit zeigen.


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Zuletzt aktualisiert am 08.09.2010