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Westdeutscher Zucht- und Rassehunde Verein e.V - Rund um den Hund
letzte Aktualisierung: Dienstag, 19. Januar 2010 - 23:07

Hundeverordnungen Einreisebestimmungen
Einteilung der Rassen in Gruppen Giftige Pflanzen
Hüftgelenkdysplasie Wurftagsberechner
Magendrehung Das Schwimmer-Syndrom
Tierschutz im Grundgesetz Gerichtsurteile zum Streitpunkt Hunde
Gedichte, Reime & Verse Infektionskrankheiten beim Hund
Wissenswertes & Neuigkeiten Kynologische Begriffe, Fachausdrücke bzw. Kürzel
Ausstellungsordnung des WZRV e.V. Trächtigkeitskalender
Vermißt, entlaufen, verloren, entführt & gestohlen Kosten für den Aufbau eines Zuchthundes
Wichtige Kontakt - Adressen Gesund- und Wohlbehagen des Hundes
Krankheiten des Hundes Bachblüten
Physiotherapie ( Tier ) Coronavirus
Flöhe, Zecken,Würmer & andere Parasiten Kastration bzw. Sterilisation
Röntgenbild der Hüftgelenke des Hundes Transponder / Microchip
Das Gebiss des Hundes Patella - Luxation / Kniescheibenerkrankung
Ellenbogendysplasie Tasso e.V. Haustierregister
Progressive Retina Atrophie Einreisebestimmung Teil: 2
*** Notruftelefon für Tierschutz *** Lebershunt
EU-Heimtierpass (Heimtierausweis) Wissenswertes zum Thema Vergiftung
Anatomie des Hundes MDR1 - Defekt
Das Ohr Dermoid Sinus
Mastozytose Deutsche Tollwutverordnung geändert!
Hundehaltung Aktuelles über die Tollwutimpfung
Die Leishmaniose des Hundes elektronische Kennzeichnung "Tran
Hundenamen von A - Z Neue Tollwutimpfverordnung
Entzündungen der Eichel (Balanitis/Balanoposthitis) Knickrute, Keilwirbel ect.......
Untersuchungen zur Embryogewinnung beim Hund Die Chiari - Malformation Typ 1
Systemische Lupus Erythematodes (SLE) Herpesvirusinfektion beim Hund
Zum 01.01.2003 trat das neue Landeshundegesetz - LHundG NRW - in Kraft. Ellbogendysplasie
Zum Nachdenken [b]Die Regenbogenbrücke[/b]
Deutsche Tollwutverordnung geändert GOT - Gebührenordnung für Tierärzte, gültig ab 08. Juli 2008
GOT - Gebührenordnung für Tierärzte, gültig ab 08. Juli 2008


Einreisebestimmung Teil: 2

Reisevorschriften für Hunde & Katzen EU-Heimtierausweis:

Seit Oktober letzten Jahres wird die neue gemeinschaftliche Regelung zum Reisen mit Heimtieren innerhalb der EU in vollem Umfang angewendet. Danach müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit Mikrochip oder – übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und den neuen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.

Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu sind im Internet erhältlich:

Irland und Vereinigtes Königreich
Malta
Schweden

Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der neue Pass für nicht gekennzeichnete Tiere nicht verwendet werden.

Einzige Übergangsregelung

Bereits im März letzten Jahres hat die Europäische Kommission Übergangsmaßnahmen für den privaten Reiseverkehr beschlossen. Sie besagen, dass die alten Gesundheits- und Impfzeugnisse oder Bescheinigungen weiter genutzt werden können, wenn sie

vor dem 1. Oktober 2004 ausgestellt wurden,

bezüglich Tollwutimpfschutz (längstens bis 12 Monate nach der letzten Impfung), ggf. Antikörpertiter und Behandlung gegen bestimmte Bandwürmer und Zecken noch über den 1. Oktober hinaus gültig sind
den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises hinsichtlich der Angaben zum Tier, zu seiner individuellen Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip und seinem Besitzer entsprechen.

Die EU-einheitlichen Passformulare müssen also zunächst nur für Heimtiere der betroffenen Arten verwendet werden, wenn deren Besitzer nicht mehr über geltende (alte) Bescheinigungen verfügen und deshalb ein neues Dokument für die Reise in andere Mitgliedstaaten benötigen.

Wiedereinreise aus Drittländern

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz und der Vatikan. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.

Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:

Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutschutzimpfung, die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass.

Derzeit gilt dies für folgende Länder: Ascension, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Australien, Aruba, Barbados, Bahrain, Bermuda, Kanada, Kroatien, Fidschi, Falklandinseln, Französisch-Polynesien, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Mayotte, Montserrat, Mauritius, Neukaledonien, Neuseeland, St. Helena, St. Kitts und Nevis, Saint Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Singapur, Vereinigte Staaten von Amerika, Vanuatu, Wallis und Futuna (Stand: Juni 2004).

Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Bei Einreise aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird. Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden. Für die Einreise in nicht gelistete Drittländer gelten ebenfalls die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Quelle: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.,


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Zuletzt aktualisiert am 08.09.2010